Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Stoffe darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten.

Herkunftsort Die Niederlande
Markenname LyondellBasell
Zertifizierung yes
Modellnummer Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
Min Bestellmenge 25 kg
Preis Power Conference
Verpackung Informationen 25.5 Tonnen in einem 40-Fuß-Container
Lieferzeit 3-8 Arbeitstage
Zahlungsbedingungen T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit 1100 Tonnen/Monat

Treten Sie mit mir für freie Proben und Kupons in Verbindung.

Whatsapp:0086 18588475571

Wechat: 0086 18588475571

Skypen: sales10@aixton.com

Wenn Sie irgendein Interesse haben, leisten wir 24-stündige Online-Hilfe.

x
Produktdetails
Dichte (23°C) 0.918 g/cm3 Schmelzmassenströmungsrate (MFR) (190°C/2,16 kg) 2 g/10 min
Verarbeitungsverfahren Blasfilm-Gussfilm-Film-Extrusion Gestaltungstemperatur 170 bis 180 °C
Hervorheben

Kunststoffgranulate aus LLDPE-Folien

,

LLDPE-Kunststoffgranulate GA502023

Hinterlass eine Nachricht
Produkt-Beschreibung

Lyondellbasell Petrothene Ga502022 Filmqualität Lldpe-Polyethylengranulate
Beschreibung des Produkts:
Die Resinen der Petrothene Ga502-Reihe sind lineare Polyethylen mit geringer Dichte für Anwendungen, bei denen eine hervorragende Zugkraft und Zähigkeit erforderlich ist.Diese Pelletierte Produkte bieten eine ausgezeichnete Additivhomogenität, erfordert keine Änderung der Übertragungsgeräte und erleichtert eine saubere und sichere Lagerung und Handhabung.
Sie können entweder bei der Blas- oder Gussfilm-Extrusion verwendet werden.

Eigenschaften
Antiblockierung
Gute Ausbeute
Gute Zähigkeit
Rutschen
Verwendungszwecke
Ausgerichtet
Aufgeblasener Film
Gussfilm
Film
Lebensmittelverpackungen
Laminate
Schiffe
Verpackung
Formblätter
Pellets
Pellets
Verarbeitungsverfahren
Aufgeblasener Film
Gussfilm

Wenn Sie weitere Informationen über Lyondellbasell Petrothene Ga502023 benötigen, empfehlen wir Ihnen, uns direkt zu kontaktieren.

 

 

 

Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Stoffe darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. 0

 

 

Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Stoffe darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. 1